Gemeindefusionen AR - Jetzt an Volksdiskussion teilnehmen

Mit der Kantonsratssitzung vom 21. Februar 2022 wurde eines der wichtigsten Geschäfte der letzten Jahre diskutiert und für die Volksdiskussion verabschiedet. Es geht um Gemeindefusionen. Jetzt läuft die Volksdiskussion. Es stehen drei Varianten zur Diskussion. 

Mit der Kantonsratssitzung vom 21. Februar 2022 wurde eines der wichtigsten Geschäfte der letzten Jahre diskutiert und für die Volksdiskussion verabschiedet. Konkret geht es um die Initiative Starkes AR, welche zum Ziel hat, dass die 20 Ausserrhoder Gemeinden nicht mehr namentlich in der Kantonsverfassung aufgeführt werden. Das erleichtert Gemeindefusionen. Der Regierungsrat hat zur Initiative einen Gegenvorschlag gemacht. Er strebt eine Reduktion auf nur noch vier Gemeinden an (Vorderland, Mittelland, Hinterland und Herisau). In der FDP geniessen beide Varianten Sympathien. Beide Varianten haben aber auch den Mangel, dass Zwangsfusionen möglich sind. Gemeinden könnten gegen ihren Willen fusioniert werden. Zusammenschlüsse würden somit von oben verordnet (Top-down). Die FDP hat deshalb an der Kantonsratssitzung einen weiteren Vorschlag eingereicht, bei welchem die betroffenen Gemeinden einer Fusion zustimmen müssen (Bottom-up). Der Vorschlag der FDP wurde vom Kantonsrat grossmehrheitlich gutgeheissen. Aus rechtlichen Gründen kommt aber der Eventualvorschlag nur zum Tragen, wenn die Initiative Starkes AR zurückgezogen wird.

Damit werden der nun grundsätzlich 3 Ansätze der Volksdiskussion unterstellt:

  1. Ursprüngliche Initiative Starke Ausserrhoder Gemeinden
  2. Gegenvorschlag Regierungsrat: 4 Gemeinden (Top Down)
  3. Eventualvorschlag FDP: Streichung Gemeindenamen in der Verfassung (neu im Gesetz) – finanzielle und administrative Unterstützung von Fusionen durch den Kanton – Gemeinden müssen den Fusionen zustimmen (Ergänzung der ursprünglichen Initiative)

Natürlich ist in der Volksdiskussion auch die Ablehnung aller drei Varianten und Festhalten am Status quo möglich.  Die FDP hat in der KR-Sitzung versucht den vorliegenden regierungsrätlichen Antrag auf Reduktion zu 4 Gemeinden für die Volksdiskussion nochmals bewusst zu öffnen, ist aber mit einem Antrag "3 – 6 Gemeinden" nicht durchgedrungen.

Wir bitten unsere Mitglieder, sich aktiv an der Volksdiskussion zu beteiligen und zur Meinungsbildung im Regierungsrat und Kantonsrat beizutragen. Nehmen Sie Stellung zu einzelnen Vorschlägen oder bringen Sie andere Vorschläge ein – dies ist nach wie vor möglich und gewünscht, auch wenn der Kantonsrat sich vorerst für die Variante 4 Gemeinden und den Eventualvorschlag entschieden hat. Noch ist der Zeitpunkt gegeben, in Varianten zu denken und zu mitbeeinflussen!

Wichtig: Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Gedanken an die Kantonskanzlei direkt richten. Natürlich dürfen Sie uns darüber informieren, es ist aber – im Gegensatz zu einer Vernehmlassung – nicht die Partei, welche die Volksdiskussion führt.

Wie stellt sich weitere Prozess dar?

Nach der Volksdiskussion wird der Regierungsrat eine Auslegeordnung mit Antrag an den Kantonsrat unterbreiten. Die Kommission Inneres und Sicherheit wird den Bericht und Antrag diskutieren und ebenfalls mit Antrag an den Kantonsrat gelangen. Der Kantonsrat wird das Geschäft in einer 3. Lesung voraussichtlich abschliessend behandeln und hat die Aufgabe, die Vorlage für die Volksabstimmung vorzubereiten bzw. die entsprechenden Anträge an das Volk zu formulieren.

Ihren Beitrag zur Volksdiskussion reichen Sie bitte ein bis spätestens 24.  März 2022 bei der Kantonskanzlei, Obstmarkt 3, 9102 Herisau.

Für Auskünfte stehen Ihnen Ihre Kantonsräte jederzeit gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre aktive Mitarbeit!