Spitalverbundgesetz Abstimmung 23.9.2018

Spitäler müssen rasch handeln können - Ja zum Spitalgesetz am 23. September
Mussten Sie oder jemand Ihrer Angehörigen einmal plötzlich notfallmässig ins Spital? Da studiert man nicht lange, ruft die Ambulanz und ist froh, wenn sie rasch Hilfe bringt. Oder man fährt den Patienten selber möglichst rasch ins nächste oder übernächste Spital, zu dem man Vertrauen hat. Wurde Ihnen vielleicht eine Wahloperation empfohlen, z.B. für ein neues Gelenk oder eine Tumoroperation?

Da kann man sich in Ruhe überlegen, in welchem Spital man wohl die besten Chancen für ein gutes Resultat hat. Man fragt Verwandte und Bekannte, erkundigt sich vielleicht im Internet oder geht einfach dorthin, von wo man Gutes gehört hat. Aber niemandem kommt es in den Sinn nachzuschauen, welches Spital im Spitalgesetz steht um sich dann dort behandeln zu lassen. Das wäre geradezu absurd.

Zu Recht ist uns bei der Spitalwahl die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und im Notfall die rasche Hilfe das Wichtigste. Ob das Spital ein paar Kilometer näher oder weiter entfernt ist, steht nicht im Vordergrund und erst recht nicht, ob der Kanton seine Existenz gesetzlich garantiert. Die Qualität unserer kantonalen Spitäler kann der Spitalverbund aber nur gewährleisten, wenn er mit grossem Geschick hervorragende Ärzte- und Spitalteams auf die Beine stellt und mit ihnen die richtigen Behandlungsschwerpunkte setzt. Das ist in unserer Zeit für kleinere, öffentliche Spitäler sehr anspruchsvoll. Sie können nicht Rosinen picken wie die Privaten und die fortschreitende Spezialisierung arbeitet gegen sie. Deshalb müssen sie rasch handeln und auf neue Entwicklungen reagieren können. Wenn der Spitalverbund seine Aufgabe gut erfüllt, dann kommen auch die Patienten und unsere Spitäler haben eine Zukunft. Wenn er sie nicht erfüllt, wachsen die Defizite ins Unbezahlbare und unsere Spitäler müssen schliessen, auch wenn sie im Gesetz stehen. Packen wir deshalb die einzige, echte Chance für unsere Spitäler und stimmen Ja für das neue Spitalgesetz!

Hansueli Schläpfer, Herisau