Sehr geehrter Frau Regierungsrätin Alder
Im Namen der FDP.Die Liberalen Appenzell Ausserrhoden (FDP AR) bedanken wir uns bei Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme, welche wir gerne wie folgt wahrnehmen:
Allgemeine Bemerkungen
Einleitend möchte die FDP AR festhalten, dass sie die vermehrte überregionale und interkantonale Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben grundsätzlich unterstützt. Eine solche Zusammenarbeit kann verschiedene Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise den Zugang zu spezialisiertem Fachwissen und Ressourcen, die Steigerung der Effizienz durch die Bündelung von Aufgaben und die Möglichkeit, Kosten zu optimieren. Allerdings sind mit solchen Kooperationen auch Risiken verbunden, die es zu minimieren gilt. Dazu gehören insbesondere eine unzureichende Wahrung der politischen Aufsicht und der demokratischen Kontrolle über die ausgelagerten Aufgaben, eine unklare Zuweisung von Verantwortlichkeiten und eine unzureichende Berücksichtigung kantonaler Besonderheiten.
Die FDP AR unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates, die gesetzlichen Grundlagen für eine mögliche Delegation der Aufsicht im Zivilstandswesen zu schaffen. Die Erfahrungen anderer Kantone, wie Obwalden, Nidwalden und Schwyz, zeigen, dass eine solche Aufgabenübertragung unter gewissen Umständen sinnvoll sein kann.
Mit Blick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess bitten wir Sie, unsere nachfolgenden Überlegungen und Hinweise zu berücksichtigen:
Anmerkungen
Politische Aufsicht
Im erläuternden Bericht wird festgehalten, dass mit der zu ändernden Bestimmung lediglich die fachliche Aufsicht, nicht jedoch die politische Aufsicht ganz oder teilweise auf einen anderen Kanton übertragen werden soll. Dass die Oberaufsicht über die künftig allenfalls ausgelagerte Aufgabe nicht übertragen werden soll, ist allein schon aus staatspolitischen Gründen geboten und wird von der FDP AR ausdrücklich unterstützt. Sollte die Aufgabe einst an die Aufsichtsbehörde St. Gallen übertragen werden, bleibt diese gegenüber dem Kanton Appenzell Ausserrhoden für die Wahrnehmung der an sie delegierten Aufgabenerfüllung voll rechenschaftspflichtig. Aus dem vorliegenden Erlassentwurf lässt sich diese grundlegende Rahmenbedingung jedoch nicht ablesen. Wir möchten deshalb aus Transparenzgründen anregen, die Gesetzesbestimmung dahingehend zu präzisieren, dass nur die fachliche Aufsicht ganz oder teilweise übertragen werden darf. Dies kann etwa durch die kleine Ergänzung der Bestimmung erfolgen («…er kann die fachlichen Aufgaben der Aufsichtsbehörde ganz oder teilweise einem anderen Kanton übertragen…») oder durch einen ausdrücklichen Vorbehalt.
Form der Aufgabenübertragung
Im erläuternden Bericht steht, dass eine allfällige Aufgabenübertragung mittels einer Leistungsvereinbarung erfolgen würde. Die Form der Aufgabenübertragung und die inhaltlichen Eckpunkte der Vereinbarung sollten ebenfalls im Gesetz (oder alternativ in der Verordnung über das Zivilstandswesen) verankert werden.
Rechtsschutz
Unklar ist, wie der Rechtsschutz bei einer erfolgten Aufgabenübertragung aussehen wird. Welche Rechtsmittelinstanzen würden angefochtene Verfügungen der Aufsichtsbehörde St.Gallen beurteilen? Gemäss Art. 14 der geltenden Verordnung über das Zivilstandswesen können Verfügungen der Zivilstandsämter sowie der Fachstelle beim Departement Inneres und Sicherheit mit Rekurs angefochten werden. Gegen Verfügungen und Rekursentscheide des Departements ist der Weiterzug ans Obergericht derzeit vorgesehen. Will man daran auch in Zukunft festhalten oder soll bzw. darf der Rechtsschutz ebenfalls teilweise oder ganz an den Kanton St.Gallen übertragen werden? Diese Frage müsste vorgängig geklärt werden. Die gleichen Fragen könnten sich im Übrigen auch bei anderen ausgelagerten kantonalen Aufgaben stellen.
Finanzielle Auswirkungen
Neben fachlichen Synergien und möglichen Verbesserungen der Aufsichtsqualität sind auch finanzielle Gesichtspunkte relevant bei dem Entscheid, ob eine Aufgabe ausgelagert werden soll. Diesbezüglich erwartet die FDP AR eine sorgfältige Aufstellung, welche sämtliche wegfallenden Kosten, aber auch allenfalls neu anfallenden Kosten (z.B. für zusätzliche externe Beratungsleistungen wegen wegfallendem internen Know-how) einbezieht.
Mit freundlichen Grüssen
FDP.Die Liberalen
Appenzell Ausserrhoden
Jennifer Abderhalden Dr. Patrik Louis
Präsidentin Vernehmlassungen