Gemeindefusionen AR

Gemeinsam bewegen - für Ausserrhoden

Gemeindefusionen in Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden hat am 26. November 2023 über eine der wichtigsten Abstimmungsvorlagen der letzten Jahre zu befinden. Neben der noch anstehenden Abstimmung über die revidierte Kantonsverfassung steht in diesem Jahr der Entscheid über die künftigen Gemeindestrukturen an.

Die FDP AR unterstützt einen breiten Meinungsbildungsprozess aus den Ortsparteien heraus. Bei Gemeindefusionen sind die Gemeinden selbst betroffen und die Konsequenzen von den involvierten Gemeinden zu tragen. Anlässlich der öffentlichen kantonalen Delegiertenversammlung vom 2. November 2023, 19.00 Uhr wird die FDP AR, Hotel Linde Teufen, auf Basis einer kontradiktorischen Diskussion ein entsprechendes Meinungsbild und Parolenfassung zum Thema Gemeindefusionen vornehmen.

Weitere Informationen zum Thema unter:

Links und Dokumente
> Website des Kantons Appenzell Ausserrhoden_Optimierung Gemeindestrukturen (Dossier)
> Gegenvorschlag Regierung (PDF)
> Komitee Gegenvorschlag Regierung (PDF)

> Komitee Eventualantrag (PDF)

> Medienmitteilung der FDP AR_Gemeindefusionen (PDF)



Bedeutungsvolle und zukunftsweisende Abstimmung

Vorausschauen ist nicht nur der Regierung und dem Parlament vorenthalten. Die partizipative Demokratie der Schweiz ermöglicht – sie bedingt, eine Mitwirkung der Bevölkerung an den Entscheiden. Dies umso mehr bei Vorlagen mit weitreichenden Konsequenzen, wie beide Varianten zu den Gemeindefusionen «Gegenvorschlag Regierungsrat» und «Eventualantrag». Es geht um die Optimierung und Professionalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, und gleichzeitiger Reduktion der Komplexität (Zweckverbände etc.) und es geht auch um grundsätzliche Fragestellungen wie Wahlverfahren oder die Beteiligung der Bevölkerung (Stichwort Gemeindeparlamente). 

Der FDP ist es deshalb ein grosses Anliegen, dem Volk eine sachlich korrekte und kohärente Wahl zu ermöglichen. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema bringt Appenzell Ausserrhoden weiter und stösst eine wichtige Diskussion um das Wesen und die Aufgaben der Gemeinden an.

Hintergrund

Die FDP.Die Liberalen Appenzell Ausserrhoden (FDP AR) hat sich mit verschiedenen Exponenten in verschiedenen Komitees, Kommissionen aber auch Kantonsratsvorstössen rund um das Thema Gemeindefusionen engagiert. Die FDP AR hat sich im Kantonsrat stark gemacht, dass die Stimmbürger über zwei gegenläufige Ansätze abstimmen können.

Innerhalb der FDP AR besteht eine grosse Einigkeit darüber, dass Gemeindefusionen im Kanton vereinfacht und unterstützt werden sollen. Hingegen besteht noch keine klare Position, wie sich die kantonale Partei zu den beiden zur Auswahl stehenden Varianten stellt. Die kantonale FDP wünscht sich deshalb einen breiten Meinungsbildungsprozess aus den Ortsparteien heraus. Bei Gemeindefusionen sind die Gemeinden selbst betroffen und die Konsequenzen von den involvierten Gemeinden zu tragen.

Kurz-Zusammenfassung

Beide Vorlagen haben zum Ziel, Fusionen zu fördern. Beide Vorlagen möchten die Gemeindenamen neu auf Gesetzesebene festlegen und somit Veränderungen schneller ermöglichen. Die Essenz der Vorlage liegt aber in der Gegenläufigkeit der Auftraggeber:

  • Der Gegenvorschlag des Regierungsrates wird in Zusammenarbeit mit Gemeindebehörden ausgearbeitet und gleichzeitig wird durch den Kantonsrat eine Gesetzesvorlage erarbeitet. Die Stimmbevölkerung des Gesamtkantons kann am Schluss darüber abstimmen (fakultatives Referendum).
  • Der Eventualantrag belässt den Fusionsanstoss bei den Gemeinden. Gemeinden müssen aktiv werden und Fusionen anstossen, der Kanton erarbeitet ebenfalls eine Gesetzesgrundlage, steht an der Seite und unterstützt. Die Stimmbevölkerung der Gemeinden stimmenabschliessend über eine allfällige Fusion ab.

Vorlagen im Vergleich

1.1. Identischer Inhalt in beiden Anträgen

Beide Vorlagen formulieren den Verfassungs-Artikel 2 Abs. 1 neu genau gleich: «Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gliedert sich in Gemeinden. Das Gesetz regelt Bestand und Gebiet der Gemeinden.» Insofern besteht Einigkeit, dass im Hauptartikel der alten Verfassung die Gemeindenamen gestrichen und neu im Gesetz verankert werden.

1.2. Gegenvorschlag Regierungsrat – zentraler Artikel

Der Regierungsrat schlägt eine Übergangsbestimmung vor, welche die bestehenden 20 Gemeinden aktuell noch nennt, gleichzeitig aber die Aufgabe erteilt, diese auf 3 – 5 Gemeinden zu reduzieren.

Art. 117 quater (neu) Zusammenlegung von Gemeinden

1 Die bestehenden Gemeinden Urnäsch, Herisau, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund, Waldstatt, Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen, Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen und Reute werden zu drei bis fünf Gemeinden zusammengelegt.

2 Das Gesetz regelt das Nähere. Es berücksichtigt bestehende Strukturen und sorgt für eine zweckmässige Gliederung mit angemessenem Interessenausgleich.

Diese Übergangsbestimmung erteilt dem Gesetzgeber (=Kantonsrat) den Auftrag eine Vorlage auszuarbeiten, um die 20 bestehenden Gemeinden in 3 bis 5 Gemeinden zu fusionieren. Gleichzeitig soll mit Absatz zwei sichergestellt werden, dass keine «unsinnigen» Konstrukte gebildet werden und ein Interessenausgleich (z.B. jede «alte» Gemeinde ein Sitz im Kantonsrat oder ähnlich) zwischen den zu fusionierenden Gemeinden erfolgt. Die Bestimmung macht jedoch keinerlei Vorgaben zu den möglichen Zusammenführungen, die Szenarien sind mehr oder weniger offen. Eine zeitliche Vorgabe besteht nicht.

Wird diese Verfassungsbestimmung vom Volk gewählt, muss der Kantonsrat dem Volk eine ausgearbeitete Vorlage zu den Gemeindefusionen zur Abstimmung vorlegen werden. Das kantonale Stimmvolk hat das letzte Wort.

Die Annahme des Vorschlages des Regierungsrates hätte zur Konsequenz, dass die Bevölkerung als Ganzes die Neueinteilung des Kantons bestimmt. Die Zustimmung der «alten» Gemeinde zu einer Fusion wäre damit nicht notwendig.  

1.3. Eventualantrag – zentraler Artikel

Der Kantonsrat hat aufgrund eines Antrages der FDP einem Eventualantrag zugestimmt, der die Ursprungsidee der Initiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» aber auch der Verfassungskommission und der Initiative «Selbstbestimmte Ausserrhoder Gemeinden» aufnimmt.

Art. 101bis (neu) Bestandes- und Gebietsänderungen

1 Bestandes- und Gebietsänderungen benötigen die Zustimmung der Stimmberechtigten jeder betroffenen Gemeinde.

2 Der Kanton leistet administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden, die sich zusammenschliessen wollen.

Dieser Artikel hat zum Ziel, dass einerseits die betroffene Gemeinde selbst einer Fusion zustimmen muss und andererseits der Kanton Fusionen neu administrativ und finanziell «fördert». Dieser Inhalt widerspiegelt den ursprünglichen Entwurf der 30köpfigen Verfassungskommission. Im Unterschied zum regierungsrätlichen Gegenvorschlag gibt der Eventualantrag keine Fusionsziele vor. Die Gemeinden müssen von sich aus Fusionen anstossen und die betroffenen Gemeinden den Fusionen abschliessend zustimmen. Zusammen mit Artikel 2 der Verfassung hat Artikel 101 die Konsequenz, dass das kantonale Stimmvolk einer Fusion von zwei Gemeinden nicht mehr zustimmen muss und zwei oder mehr Gemeinden dies untereinander «ausmachen».